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WAZ: Urteil gegen Nadja Benaissa - Schwere Straftat - Kommentar von Annika Fischer

Essen (ots) - Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis, aber sie ist keinesfalls freigesprochen. In sehr deutlichen Worten hat Richter Dennis Wacker gesagt, dass er über eine schwere Straftat zu urteilen hatte und nicht etwa Fahrlässigkeit: Benaissa wusste, dass sie das Aids-Virus in sich trägt, sie wusste, wie leicht die Krankheit übertragbar ist, sie hatte einen tödlichen Wissensvorsprung. Dass sie schwieg und einen Mann ansteckte, war gefährliche Körperverletzung. Und weil Aids noch nicht heilbar ist, wird es irgendwann wohl Körperverletzung mit Todesfolge sein. Wacker wollte kein Exempel statuieren, "es ging allein um das menschliche Versagen einer Einzelperson". Aber natürlich hätte die Öffentlichkeit nicht so genau hingesehen, wäre die Einzelperson nicht eine bekannte Sängerin gewesen. Und es war gut, dass sie hinsah: Aids sei kein Thema von gestern, hat nicht nur der Richter aus dem Prozess gelernt, es gebe ein "erschreckendes Wieder-Erstarken von Unkenntnis und Vorurteilen". Damit hat er leider Recht - und übrigens auch damit, dass er nicht einstimmte in das Geschrei derer, die mit dem Finger auf das Opfer zeigten: Es trägt sicherlich Verantwortung. Aber nach dem Gesetz keine Schuld.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Zentralredaktion Telefon: 0201 / 804-6528 zentralredaktion@waz.de




 







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